Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die Arbeitskraft ist das wertvollste Gut, das die meisten Haushalte besitzen. Kann jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben, ist der soziale Abstieg in den meisten Fällen vorprogrammiert. Deshalb gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen.
- Die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden vom Gesetzgeber durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente mit folgenden Leistungen ersetzt: volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen von unter drei Stunden, bzw. halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden. Das bedeutet, dass es keine Rente wegen Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr gibt. Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es eine Sonderregelung: Sie erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Vollzeit, aber in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können. Für ab 1961 geborene entfällt der so genannte Berufsschutz.
- Das heisst, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, kann auf alle üblichen Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch deutlich unter dem Niveau seines bisherigen Berufs. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird also immer wichtiger.
