Zahnzusatzversicherung

Wenn Ihr Zahnarzt feststellt, dass Sie Zahnersatz oder Zahnkronen benötigen, berät er Sie über die Möglichkeiten der Versorgung und erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Darauf wird der zahnmedizinisch notwendige Zahnersatz dokumentiert, die sogenannte Regelversorgung. Wünschen Sie beim Zahnersatz besondere Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, muss der Zahnarzt diese ebenfalls vermerken.Was bezahlen die Krankenkassen?Für die Regelversorgung mit Zahnersatz (zum Beispiel Einzelkronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen) wurden so genannte Festzuschüsse festgelegt. Der einfache Festzuschuss beträgt 50 Prozent der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten für die Anfertigung der Regelversorgung.Der Festzuschuss ändert sich auch dann nicht, wenn die tatsächlichen Kosten für die Anfertigung des Zahnersatzes höher sind. Sind die Kosten für den gewählten Zahnersatz günstiger als der zugesicherte Festzuschuss, übernimmt die Krankenkasse maximal die entstandenen Kosten.