Hundehalterhaftpflicht - ein Muß

Tierhalter vertrauen ihren Lieblingen meist nicht zu unrecht. Und doch richten selbst die scheinbar freundlichsten Wesen immer wieder Schäden an oder verletzen Menschen. Manchmal lebensgefährlich.
Laut BGB unterliegt jeder Halter eines Tieres der so genannten Gefährdungshaftung. Das heißt also, wenn das Tier einer Person Schaden zufügt, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, unabhängig davon ob er schuldig ist oder nicht. Deshalb sollten Sie sich ganz leicht und preiswert vor dem Risiko schützen, dass Haftpflichtansprüche gegen Sie gestellt werden.

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