Lebensversicherung für Pferde

* Mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.
* 80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall.
* Mitversichert ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität).
* Jungtier-Rabatt

Umfang der Pferdelebensversicherung:

Im Versicherungsfall gewährt der Versicherer:

80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung
durch Krankheit oder Unfall. Außerdem sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.

80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit
durch Krankheit oder Unfall.

Mitversichert ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität).

Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungssummen über 25.000 Euro betragen die Leistungen 70 %.

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