Unfallversicherung für Reiter

Stürze vom Pferd können vorkommen - die Unfallfolgen sind mitunter schwer.
Was viele nicht wissen:

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die der Besitzer des Pferdes selbst oder seine Familie erleiden.

Was noch weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass auch Fremdreiter selten Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen können, auch dann nicht, wenn das Fremdreiterrisiko ausdrücklich mitversichert ist.
Die Mitversicherung des Fremdreiterrisikos bedeutet lediglich, dass das Pferd auch dann versichert ist, wenn andere Personen als der Versicherungsnehmer und seine Familie es reiten.
Wird jedoch z.B. der Fremdreiter vom Pferd abgeworfen und verletzt sich dabei, sieht der Gesetzgeber den Fall oft so, dass der Reiter sich des Risikos, in das er sich begibt, hätte bewusst sein müssen und stellt den Pferdebesitzer in diesem Fall von der Haftung frei. Die Versicherung tritt zwar insofern ein, dass sie sich mit dem Anspruchsteller auseinandersetzt und auch den Rechtsstreit führt, jedoch keine Leistung gegen den Verletzen erbringt, wenn das Gericht entsprechend entscheidet, da das versicherte Risiko immer die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist!

Schützen Sie deshalb die Reiter Ihres Pferdes so gut es Ihnen möglich ist, zumindest gegen den allerschlimmsten Fall einer bleibenden Invalidität.

Was kann versichert werden )

Sofern es sich dabei nicht um eine berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit handelt, sind alle Unfälle versichert, die die versicherte Person beim Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel, sowie anlässlich der Pflege und Versorgung eines Pferdes, erleidet.

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