Haftpflicht des Pferdehalters

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden! Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.

Was kann bei Pferden versichert werden?

Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter. Versichert ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Hüters eines Pferdes sowie von Fremdreitern und sogenannten Reitbeteiligungen.

Wie sieht der Versicherungsschutz bei Pferden aus

Versichert ist das gesetzliche Haftpflicht-Risiko aus dem Halten von Pferden zu privaten Zwecken. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

* aus der Teilnahme an Tunieren sowie den Vorbereitungen hierzu
* aus Flurschäden
* aus Schäden durch ungewollten Deckakt
* aus im Ausland vorkommenden Schäden
* von Reitbeteiligten

Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 12 Monaten kostenlos mitversichert.

Für Mietsachschäden gilt: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an

* gemieteten oder gepachteten Stallungen, Reithallen und Weiden, bis zu 10.000 EUR
* Pferdetransportanhängern, sofern diese nicht über einen anderen Vertrag versichert sind, bis zu 5.000 EUR

Für Mietsachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens 250 Euro pro Schaden.
Vorstehende Angaben können innerhalb der verschiedenen Versicherungsgesellschaften schwanken. Daher vor Vertragsschluss Bedingungen genau durchlesen.

Versicherungsleistungen bei Pferdeschäden

Zum Versicherungsschutz gehört

* die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.
* die Wiedergutmachung des Schadens.
* Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
* In diesem Rahmen werden auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.